Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für
sämtliche Verträge der Mr. DM GmbH, Beim Erlenwäldchen 14/2, 71522 Backnang,
vertreten durch ihren Geschäftsführer João Santos und dem jeweiligen Kunden als
Mieter (zusammen „Vertragsparteien“) über die Miete eines Mr. DM-Campers sowie
für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von unseren
AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen
zumindest in Textform (E-Mail) ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden die von uns geschuldeten
Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 1
BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen
Sondervermögen.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsinhalt / Maßgebliche Vertragsdokumente
2.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines
Mr. DM-Campers (nachfolgend auch als „Fahrzeug“ oder Mietfahrzeug“ bezeichnet)
für einen bestimmten Zeitraum mit den auf der Buchungsseite genannten
Ausstattungsmerkmalen durch uns als Vermieter.
2.2 Wir bieten als Vermieter keine Reiseleistungen an und schulden diese auch
nicht. Der Mieter (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) setzt den Mr. DMCampers
als Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet seine Fahrt selbst.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die
§§ 651 lit. a) – m) BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch
mittelbar Anwendung.
• Für das Vertragsverhältnis maßgebliche Dokumente sind:
• die Buchungsbestätigung per E-Mail,
• das von den Vertragsparteien vollständig auszufüllende und zu
unterschreibende Übergabeprotokoll (Mietvertrag) und Rückgabeprotokoll.
• die AGB.
3. Buchungsstrecke / Bestellung / Höhere Gewalt
3.1 Auf der Produktdetailseite bzw. Partnerseite ist der zu buchende Mr. DMCamper
mit seinen Ausstattungsmerkmalen dargestellt. Dort kann der Kunde Startund
Enddatum der Fahrzeugmiete bestimmen und erhält dann sowohl die Anzahl
der Miettage wie auch den Mietpreis dargestellt.
3.2 Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Weiter“ beginnt er die Buchungsstrecke, in
die der Kunde nochmals das Start- und Enddatum anpassen kann und seine
Adressdaten einzutragen hat. Auf der nächsten Seite kann der Kunde weitere
Zusatzleistungen- und Versicherungen hinzufügen. Er erhält sowohl das zu
buchende Fahrzeug wie auch die Leistungen samt Preisbestandteile sowie
Gesamtpreis aufgelistet. Auf der Folgeseite wird eine Übersicht über sämtlichen
eingegebenen Daten wie auch die zu buchenden Leistungen aufgeführt. Hier kann
der Kunde seine Eingaben nochmals überprüfen und ggf. über den Zurückbutton
des Browsers oder durch Anklicken der oberhalb liegenden Schrittbezeichnungen
(1 – 3), Eingabefehler korrigieren. Der Vorgang lässt sich jederzeit auch durch
Schließen des Browser-Fensters abbrechen.
3.3 Die auf der Bestätigungsseite aufgeführten Produkte und Leistungen bieten wir
dem Kunden verbindlich zur Miete an. Nach Auswahl des Zahlungsmittels und
Akzeptieren unserer AGB sowie dem Hinweis, dass kein Widerrufsrecht besteht,
buchen Sie verbindlich mit Anklicken der Schaltfläche [zahlungspflichtig buchen] die
im Warenkorb befindlichen Produkte und Leistungen unter ergänzender Geltung
unserer AGB. Mit Zugang der Bestellung als elektronische Erklärung bei uns kommt
der Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.
3.4 Nach dem Klick auf die Schaltfläche [zahlungspflichtig buchen] wird der Kunde
auf die Website des Zahlungsanbieters weitergeleitet. Dort hat der Kunde die
angeforderten Daten einzugeben. Der Bezahlvorgang kann jederzeit abgebrochen
werden. Im Falle eines Abbruchs gelangt der Kunde zurück zu unserer Website.
3.5 Mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs und Zahlung des
Gesamtpreises erhält der Kunde automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
3.6 Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, d. h. unverschuldete
Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen, werden wir
uns nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Falle höherer Gewalt ohne
schuldhaftes Zögern in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die
Leistungserbringung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung
oder Leistung unmöglich und ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender
Natur, so werden wir von unseren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Kunde
muss dann keine Gegenleistung erbringen. Bereits erbrachte Gegenleistungen
werden erstattet. Der höheren Gewalt stehen insbesondere gleich behördliche oder
gesetzliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Aussperrung, Energie- und
Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, Krieg, Blockade, Embargo,
über 6 Wochen andauernder und von uns nicht schuldhaft herbeigeführter
Arbeitskampf oder unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch Feuer,
Wasser sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung von
uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
4. Fahrzeug-Führungsberechtigte / Halter während Fahrzeugmiete /
Fahrerlaubnis
4.1 Berechtigt zum Fahren eines Mr. DM-Campers sind alle volljährigen natürlichen
Personen, die zum Zeitpunkt der Miete seit mindestens einem Jahr im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sind.
4.2 Mieter und alle Fahrer werden im Mietvertrag schriftlich eingetragen und
müssen uns ihren Führerschein bei Fahrzeugübergabe im Original vorzeigen.
Kopien werden nicht akzeptiert. Im Falle einer außerhalb der EU ausgestellten
Fahrerlaubnis ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Halter des
Mietfahrzeugs ist für den vereinbarten Mietzeitraum der Mieter.
4.3 Das Mietfahrzeug darf nur vom Kunden selbst und den im Mietvertrag
angegebenen Fahrern gelenkt werden. Gestattet der Mieter einem nicht
berechtigten Fahrer, das Mietfahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der
Vermietungsbedingungen dar. Der Mieter ist für alle Schäden haftbar, die durch
einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer
genießt keinen Versicherungsschutz durch von uns angebotene Zusatzleistungen
(bspw. Sorglos-Pakete). Deckungsschutz besteht in diesen Fällen ausschließlich im
Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.
4.4 Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie das eigene zu vertreten.
4.5 Alle mitreisenden Personen im Mietzeitraum sind uns zumindest per E-Mail zu
nennen. Gibt es Zweifel an der wahrheitsgemäßen Angabe des Zwecks und der
Anzahl der Mitreisenden, behalten wir uns vor, das Mietfahrzeug nicht
auszuhändigen.
5. Mietpreises / Übernahme Zusatzkosten und Bußgelder durch Kunde
5.1 Im Mietpreis abschließend enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im
Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für
Wartung, Verschleißreparaturen und Endreinigung sowie der vereinbarte
Versicherungsschutz.
5.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind insbesondere Mautgebühren, Kraftstoffkosten,
Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder
Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten (zusammen „Zusatzkosten“).
Auch Geldstrafen, Bußgelder oder Verwarnungsgelder (zusammen „Bußgelder“)
sind vom Kunden als Mieter zu tragen.
5.3. Alle Mietkosten für das Equipment werden in der Buchungsbestätigung separat
aufgeführt.
5.4 Alle Kilometer, die der Kunde mit dem Mr. DM-Camper als Mietfahrzeug
zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu
Schadensersatz verpflichtet.
5.5 Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind weder
untereinander noch mit anderen Rabatten kombinierbar.
6. Umbuchung / Stornierungsbedingungen
6.1 Generell kann bis zu 7 Tagen vor Übergabe des Mr. DM-Campers die Buchung
gegen eine Gebühr von 10% des Gesamtmietpreises auf einen alternativen Termin
nach Verfügbarkeit umgebucht werden.
Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Mieter die nachfolgenden
Stornobedingungen:
a) bis zu 50 Tage vor Reiseantritt - 70% Rückerstattung des Mietpreises
b) vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt - 25% Rückerstattung des Mietpreises
c) ab 14. Tag - 10% Rückerstattung des Mietpreises
d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs - keine
Rückerstattung des Mietpreises
6.2 Verbrauchern steht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu, da
es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine Kraftfahrzeugmiete zu
einem bestimmten Zeitpunkt handelt und bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen ist.
6.3 Die Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in Form eines Gutscheins mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.
7. Zahlung Mietpreis / Zusatzkosten und Bußgelder / Kaution
7.1 Der gesamte Mietpreis wird sofort mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig und ist
über die in der Buchungsstrecke angebotenen und ausgewählten Zahlungsmittel
über den entsprechenden Zahlungsdienstleister zu zahlen.
7.2 Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in
unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von € 1000.– brutto
über eine Kreditkarte hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Kunden auf dem
Mietvertrag quittiert. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht
ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung
berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund,
vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche.
7.3 Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs in unbeschädigtem
Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, entfällt die
Reservierung der Kaution auf der Kreditkarte nach 14 Tage automatisch. Dies
befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte oder versteckte Mängel
oder Beschädigungen, die im Nachgang von uns festgestellt werden.
Bei einem Unfall mit Unfallgegner wird die Kaution inkl. fälligem Selbstbehalts des
Kunden so lange von uns einbehalten bzw. eingefordert, bis die Schuldfrage
eindeutig gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.
7.4 Zusätzliche Gebühren oder Kosten (beispielsweise
Sonderreinigungspauschalen) werden dem Kunden bei Fahrzeugrückgabe in
Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können.
Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden
am Mietfahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, werden
wir dem Kunden als Mieter in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten
(z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder)
zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn wir von diesen Kosten Kenntnis
erlangt haben.
7.5 Wir sind berechtigt, die entsprechenden zusätzlichen Gebühren oder Kosten
unmittelbar von der Kaution einzubehalten.
7.6 Einwendungen gegen diese Berechnung kann der Kunde innerhalb einer Frist
von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens oder per E-Mail vorbringen;
dies gilt auch für den Beweis, dass der Kunde nicht der Verursacher ist. Falls der
Kunde nicht innerhalb dieser Frist reagiert, werden ihm die Kosten in Rechnung
gestellt.
7.7 Der Kunde autorisiert uns, den aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten
Mietpreis und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche,
sowie Miete für das Equipment von der bei Abschluss des Mietvertrages oder
nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Kreditkarte
abzubuchen. Auch sind wir berechtigt, die in Ziffer 5.2. ansonsten aufgeführten
Zusatzkosten, Bußgelder, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 7.7.
und für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen.
7.8 Sollte das Vertragsverhältnis länger als 14 Tage bestehen, autorisiert uns der
Kunde, ohne Absprache, die Reservierung der Kaution auf der Kreditkarte zu
verlängern.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
8.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zur
Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, sofern er
Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend macht.
8.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, als die
Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten,
rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
9. Mietzeitraum
9.1 Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme des
Fahrzeugs bis zur endgültigen Rückgabe. Es gibt keine Mindestmietdauer.
9.2 Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zu der im Mietvertrag festgehaltenen
Uhrzeit zu erfolgen.
9.3 Wird der Mietzeitraum überzogen, wird einen weiteren Tag berechnet.
Entsteht uns aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden
(z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters,
Organisationsaufwand etc.), so behalten wir uns vor, diese
Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
9.4 Wird das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben,
ist dennoch der volle im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Es besteht
kein Einverständnis von uns, das befristete Mietverhältnis automatisch in ein
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit umzuwandeln.
10. Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeugs
10.1 Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am vereinbarten
Standort. Das Mietfahrzeug muss zum vereinbarten Termin pünktlich an dem im
Mietvertrag definierten Standort vom Mieter übernommen werden. Es ist möglich,
dass Fahrradträger auf dem gemieteten Mietfahrzeug montiert sind.
10.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Ablauf der Mietzeit an dem
im Mietvertrag definierten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Falls
das Mietfahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben
wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung seitens des Mieters zum Grund
der verspäteten Rückgabe vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass der Mieter
das Mietfahrzeug widerrechtlich nutzt. Wir sind berechtigt, bei der zuständigen
Behörde Anzeige zu erstatten.
10.3 Bei Rückgabe des Campers ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug
gemeinsam mit uns zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Mietfahrzeug
zu unterschreiben. Das Rückgabeprotokoll führt nicht zum Ausschluss unserer
Ansprüche hinsichtlich nicht aufgeführter Schäden (insbesondere nicht hinsichtlich
versteckter Schäden), es handelt sich nicht um ein negatives Schuldanerkenntnis.
10.4 Das Mietfahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ein nur teilweise
gefüllter Tank wird unter Berechnung der konkreten Treibstoffkosten zur Auffüllung
des Tanks und einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 50€ von uns aufgefüllt. Dem
Mieter ist der Nachweis gestattet, dass uns durch das Auffüllen des Tanks keine
oder geringere Kosten entstanden sind. Wir sind berechtigt, den Betrag direkt von
der Kaution abzuziehen.
10.5 Sollten die Reinigungskosten nicht vertraglich inklusive sein, muss das
Mietfahrzeug innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) vom Mieter an uns
übergeben werden. Die weitergehende Innen- und Außenreinigung übernehmen
wir.
Wird das Mietfahrzeug innen nicht ordnungsgemäß gereinigt übergeben, dürfen wir
eine Reinigungspauschale i.H.v. 75€ berechnen. Weist es beispielsweise über die
übliche Nutzung hinausgehende starke Verunreinigungen auf, wie insbesondere auf
den Polstern, an der Innendecke oder Innenwänden, werden die
Sonderreinigungskosten dem Mieter berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis
gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Ebenso hat der Mieter die Kosten
einer Außenreinigung bei über die übliche Nutzung hinausgehender starker
Verschmutzung (z.B. Schlamm) zu tragen.
11. Zulässige Staaten für den Betrieb des Mietfahrzeugs / Verbot der
gewerblichen Nutzung / Obhuts- und Sorgfaltspflicht
11.1 Die Mr. DM-Campermobile werden für private Zwecke, wie z. B.
Urlaubsreisen, für die Teilnahme an Sportevents o. ä. sowie zu Businesszwecken
(mobile Office, Meetings) vermietet.
11.2 Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union
sowie Großbritannien, Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien,
Bosnien und Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Ausgeschlossen sind
insbesondere Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen
Nicht-EU-Länder, sowie Länder für die bereits vor Reiseantritt eine offizielle
Reisewarnung besteht.
11.3 Die Anmietung eines Mr. DM-Campers zur Nutzung als Home-Office-Space für
Bürotätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeitern (bei der Anmietung durch
Firmenkunden) stellt keine Benutzung zu einem gewerblichen Zweck dar. Jegliche
anderweitige gewerbliche Nutzung, unübliches Fahrverhalten (beispielsweise
gleiche Wegstrecke mehrfach hin und zurück, Taxi- oder Shuttlefahrten) oder die
Nutzung für Wohnungsumzüge ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt uns
zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt uns vorbehalten.
11.4 Es ist dem Mieter untersagt, das Mietfahrzeug zur Beteiligung an Motorsport-
Veranstaltungen und Fahrzeugtests mit dem Mr. DM-Camper, zur Beförderung von
explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen
Stoffen zu verwenden. Auch zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten,
auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur
Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer
zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über
den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, ist die Nutzung untersagt. Bestehen
begründete Zweifel an der beabsichtigten vertragsgemäßen Nutzung des
Mietfahrzeuges behalten wir uns vor, dieses nicht auszuhändigen. Die Überklebung
der Mr. DM-Werbezeichen auf den Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Eine
ergänzende Beklebung (Co-Branding) ist ebenfalls untersagt.
11.5 Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die
Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachte, das
Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu
schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten
Geräte und Ausstattungsmerkmale sind zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich
der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu
beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche (in der
Kocheinrichtung) gestattet.
11.6 Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-,
und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle
eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.
11.7 Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot
im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ der Kaution einbehalten, um den
Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung
durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Sonderreinigungspauschale ist.
11.8 Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, erfolgt nur nach
vorheriger Absprache.
11.9 Der Mieter bzw. die Fahrer dürfen das Mietfahrzeug nicht führen, wenn ihre
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol,
Drogen oder bei Krankheit.
12. Reparatur und Wartung / Veränderungen am Fahrzeug
12.1 Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um den Mr.DM-Camper in dem Zustand zu erhalten, in
dem er sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im
Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der
Bedienungsanleitung zu ergreifen.
12.2 Der Mieter ist auch verpflichtet, während der Fahrt bei aufleuchtenden
Warnsignalen unverzüglich den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den
Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.
12.3 Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus der Verletzung dieser
Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
12.4 Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen
Verschleißreparaturen tragen wir.
12.5 Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Camper sind ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung durch uns untersagt. Sollte diese Regel verletzt
werden, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um
den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.
12.6 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit unserer vorherigen
Einwilligung im Mietzeitraum in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten
tragen wir gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für
den Schaden haftet.
13. Haftung des Mieters / Versicherung
13.1 Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des
Mietfahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Pflichten und Obliegenheiten dieser
AGB haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten. Bei
Totalschaden haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeugs
abzüglich Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht
zu vertreten. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden,
insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.
Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu
vertreten hat.
13.2 Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert, wie folgt:
a) Versicherung:
Selbstfahrervermietversicherung ist im Preis inbegriffen und wird durch den
Vermieter gestellt
b) Kasko:
Vollkasko mit Selbstbehalt 1.000,00€ und Teilkasko mit Selbstbehalt 1.000,00€ je
Schadenfall
c) Schutzbrief:
Europaweite Pannenhilfe mit 24h - Hotline
d) Selbstbehalt:
300,00€ je Objekt in jedem Schadenfall
13.3 Wir sind bevollmächtigt, gegen den Mieter wegen der Nutzung des Fahrzeugs
geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder
abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
13.4 Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend
gemacht, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich nach Erhebung des
Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird uns die
Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, im Namen des Mieters
einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Mieter Vollmacht sowie alle
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung
gestellt werden müssen.
13.5 Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein
unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Ebenfalls
gelten Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
ohne Einwirkung von außen nicht als Unfallschäden.
13.6 Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst,
die durch einen Fahrfehler oder eine Falschbetankung (Wassertank oder
Dieselkraftstofftank) oder durch das Ladegut entstanden sind.
Der Mieter haftet voll – und unabhängig von seinem Verschulden – für die
folgenden Schäden, wobei die Haftung teilweise über entsprechende
Versicherungs-Pakete begrenzt oder ausgeschlossen werden kann:
• Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen
selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter
übernommen werden.
• Steinschläge in Scheiben. Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe
und Ort repariert oder getauscht;
Wir beziffern und regulieren Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen und
Gutachten eines KFZ-Sachverständigers.
Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der
von uns bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 75€ erhoben.
Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns ein Bearbeitungsaufwand
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden ist.
Das vorzeitige Abstellen des Mietfahrzeuges an unserem Standort oder in der Nähe
des Standorts (egal ob öffentliches oder privates Gelände) erfolgt auf Gefahr des
Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die vor dem vereinbarten
Mietende entstehen.
Bei Verlust des KFZ-Scheins sind wir berechtigt eine Bearbeitungspauschale in
Höhe von 250€, bei Verlust des Schlüssels beträgt die Bearbeitungspauschale
500€ in Rechnung zu stellen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns
kein Bearbeitungsaufwand oder ein wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden
ist.
14. Unfälle und Schäden
14.1 Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z.B.
Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist unsere Hotline +49 172 7258392 zu
kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären. Bei jeglicher Beschädigung des
Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, uns unverzüglich
über alle Einzelheiten des Ereignisses, die zur Beschädigung des Mietfahrzeugs
geführt hat, zumindest per E-Mail service@mr-dm.de zu unterrichten. Sollte der
Mieter mit dem Camper in einem Unfall verwickelt werden, muss unverzüglich die
Ortspolizeibehörde kontaktiert werden, um einen Unfallbericht zu protokolieren. Der
Mieter soll zu diesem Zweck alle Fahrzeugunterlagen in der Sonnenblende des
Campers verwenden. Der Unfallbericht muss unverzüglich per Email an
service@mr-dm.de geschickt werden. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht
nachkommt, behalten wir uns die Geltendmachung einer Vertragsstrafe von 1.000€
vor.
14.2 Nach einem Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der
Mieter ebenfalls unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei
selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den
Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche uns daraus
erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile. Gegnerische Ansprüche dürfen ohne
vorherige Rücksprache mit uns anerkannt werden. Sofern der Mieter dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, behalten wir uns die Geltendmachung einer
Vertragsstrafe von 1.000€ vor.
14.3 Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente
bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.
14.4 Werden während der Fahrten Schäden festgestellt, so sind wir per Mail oder
telefonisch unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist
das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich
abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach unserer
vorherigen Zustimmung zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens
ein Folgeschaden auszuschließen ist.
14.5 Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen
lassen, sind wir unverzüglich zu unseren Geschäftszeiten und vor Erteilung des
Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu
informieren. Unsere Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten
übernehmen wir nur, wenn die Reparatur vorher durch uns genehmigt wurde und
nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der
Werkstatt ist uns unverzüglich mitzuteilen.
14.6 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der
Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für
Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den
Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden
uns unverzüglich anzuzeigen.
14.7 Der Selbstbehalt bei Vollkasko beträgt 1.000€. Bei Teilkasko auch 1.000€ je
Schadenfall. Der Selbstbehalt bei Innenraumschäden beträgt 300€ je Objekt in
jedem Schadenfall.
14.8 Sollte die Benutzung des Mr.DM-Campers aufgrund eines unerwarteten
Schadens nicht mehr möglich sein, sind keine Schadenersatzansprüche seitens des
Mieters möglich.
14.9 Wir stellen dem Kunden das Mietfahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit.
Sollte das angemietete Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund zum Reisebeginn
nicht verfügbar sein, stellen wir ein entsprechendes Ersatzfahrzeug. Außer bei
Schäden aufgrund anfänglicher Mängel ist von dem Kunden die Miete auch
während eines Schadens- oder Werkstattfalls weiterzubezahlen, eine Minderung
nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Eine sonstige weitergehende Haftung
einschließlich der verschuldensunabhängigen Haftung von uns für anfängliche
Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
14.10 Lässt der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände zurück, sind
wir nur zur Verwahrung dieser Gegenstände verpflichtet, wenn dies zumutbar ist
und unter einer Kostenübernahmepflicht des Mieters.
14.11 Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden
Schadensersatzansprüche von uns gegen den Mieter erst fällig, wenn wir
Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt
spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mr.DM GmbH.
14.12 Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.
15. Mautgebühren
15.1 Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungs-Gebühren hat der Mieter
aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich vor Einreise in das Urlaubsland über
eventuelle Maut und Umweltzonen zu informieren und gegebenenfalls vorab zu
registrieren. Für Reisen nach Norwegen muss der Mieter sich vorher auf
www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Desweiteren ist der
Mieter verpflichtet sich vor Einreise nach England auf www.epcplc.com/rental zu
registrieren. Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter bei
www.epass24.com vorab registrieren. Das Fahrzeug-Kennzeichen kann nach
Aushändigung des Mietfahrzeugs der Registrierung nachträglich hinzugefügt
werden.
15.2 Möchte der Mieter mit einem Fahrzeug nach Frankreich reisen, ist er
verpflichtet sich bis spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn bei uns zu melden, um
die notwendigen Fahrzeuginformationen zu erhalten. In Portugal ist eine
Registrierung oder der Kauf einer Toll Card www.portugaltolls.com nur dann
notwendig, wenn der Mieter eine Mautstrecke befährt, auf der die Maut elektronisch
erhoben wird. Die Strecken sind besonders gekennzeichnet.
15.3 Bei Nichteinhaltung erheben wir für jede Zahlungsaufforderung eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 zusätzlich zu den Mautgebühren und
etwaigen Strafgebühren. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns kein
Bearbeitungsaufwand oder ein wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden ist.
16. Hinweise zur Datenverarbeitung
16.1 Wir werden im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anwendbaren
datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur
Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung
entnommen werden, die auf unserer Website jederzeit über Punkt „Datenschutz“ in
druckbarer Form abrufbar ist.
16.2 Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Wir können
jedoch aufgrund von Aufforderungen staatlicher Stellen oder privater Dienstleister
(z.B. Parkplatzbetreiber, Maut) zur Herausgabe dieser Daten im Einzelfall
aufgefordert werden.
16.3 Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der
Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert
werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug
können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert
werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe
des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe
des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch
Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die
Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung
entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Wir sind zu einer
Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
17. Gutscheine
17.1 Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Mr.DM-Gutscheins müssen
innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit
einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach
dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.
17.2 Gültigkeitszeitraum
Mr.DM-Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen
Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben,
sind die Gutscheine unbegrenzt gültig.
17.3 Erfüllung
Beim Kauf eines Mr.DM-Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Mr.DM zum
Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht
elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den
Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes
des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw.
Einlöser über.
17.4 Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Mr.DM-Gutscheins wird
strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer
missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
18. Vertragstextspeicherung
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten sowie unsere
AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext einschließlich Ihrer früheren Bestellungen
können Sie nicht per Kunden-Login einsehen.
19. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf
einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Der Kunde als Verbraucher hat die
Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind
bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Mietvertrag mit unseren
Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht
verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen
Verfahren auch nicht anbieten.
20. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag durch den Mieter an Dritte, wie
z.B. Ehepartner oder weitere Mitreisende, ist ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen
uns und dem Kunden geschlossenen Verträge und von uns im Einzelfall zu
erteilenden Zustimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt
ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderungen sind
unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form,
bleibt von dieser Klausel unberührt.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Unternehmenssitz.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist unser Unternehmenssitz Gerichtsstand. Wir sind
berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
Backnang 01.04.2021