Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für

sämtliche Verträge der Mr. DM GmbH, Beim Erlenwäldchen 14/2, 71522 Backnang,

vertreten durch ihren Geschäftsführer João Santos und dem jeweiligen Kunden als

Mieter (zusammen „Vertragsparteien“) über die Miete eines Mr. DM-Campers sowie

für alle damit zusammenhängenden Leistungen.

 

1.2 Änderungen oder Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von unseren

AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen

zumindest in Textform (E-Mail) ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten

auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB

abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden die von uns geschuldeten

Leistungen vorbehaltlos ausführen.

 

1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 1

BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen

Sondervermögen.

 

2. Vertragsgegenstand / Leistungsinhalt / Maßgebliche Vertragsdokumente

2.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines

Mr. DM-Campers (nachfolgend auch als „Fahrzeug“ oder Mietfahrzeug“ bezeichnet)

für einen bestimmten Zeitraum mit den auf der Buchungsseite genannten

Ausstattungsmerkmalen durch uns als Vermieter.

 

2.2 Wir bieten als Vermieter keine Reiseleistungen an und schulden diese auch

nicht. Der Mieter (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) setzt den Mr. DMCampers

als Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet seine Fahrt selbst.

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die

§§ 651 lit. a) – m) BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch

mittelbar Anwendung.

• Für das Vertragsverhältnis maßgebliche Dokumente sind:

• die Buchungsbestätigung per E-Mail,

• das von den Vertragsparteien vollständig auszufüllende und zu

unterschreibende Übergabeprotokoll (Mietvertrag) und Rückgabeprotokoll.

• die AGB.

 

3. Buchungsstrecke / Bestellung / Höhere Gewalt

3.1 Auf der Produktdetailseite bzw. Partnerseite ist der zu buchende Mr. DMCamper

mit seinen Ausstattungsmerkmalen dargestellt. Dort kann der Kunde Startund

Enddatum der Fahrzeugmiete bestimmen und erhält dann sowohl die Anzahl

der Miettage wie auch den Mietpreis dargestellt.

 

3.2 Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Weiter“ beginnt er die Buchungsstrecke, in

die der Kunde nochmals das Start- und Enddatum anpassen kann und seine

Adressdaten einzutragen hat. Auf der nächsten Seite kann der Kunde weitere

Zusatzleistungen- und Versicherungen hinzufügen. Er erhält sowohl das zu

buchende Fahrzeug wie auch die Leistungen samt Preisbestandteile sowie

Gesamtpreis aufgelistet. Auf der Folgeseite wird eine Übersicht über sämtlichen

eingegebenen Daten wie auch die zu buchenden Leistungen aufgeführt. Hier kann

der Kunde seine Eingaben nochmals überprüfen und ggf. über den Zurückbutton

des Browsers oder durch Anklicken der oberhalb liegenden Schrittbezeichnungen

(1 – 3), Eingabefehler korrigieren. Der Vorgang lässt sich jederzeit auch durch

Schließen des Browser-Fensters abbrechen.

 

3.3 Die auf der Bestätigungsseite aufgeführten Produkte und Leistungen bieten wir

dem Kunden verbindlich zur Miete an. Nach Auswahl des Zahlungsmittels und

Akzeptieren unserer AGB sowie dem Hinweis, dass kein Widerrufsrecht besteht,

buchen Sie verbindlich mit Anklicken der Schaltfläche [zahlungspflichtig buchen] die

im Warenkorb befindlichen Produkte und Leistungen unter ergänzender Geltung

unserer AGB. Mit Zugang der Bestellung als elektronische Erklärung bei uns kommt

der Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.

 

3.4 Nach dem Klick auf die Schaltfläche [zahlungspflichtig buchen] wird der Kunde

auf die Website des Zahlungsanbieters weitergeleitet. Dort hat der Kunde die

angeforderten Daten einzugeben. Der Bezahlvorgang kann jederzeit abgebrochen

werden. Im Falle eines Abbruchs gelangt der Kunde zurück zu unserer Website.

 

3.5 Mit erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs und Zahlung des

Gesamtpreises erhält der Kunde automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

 

3.6 Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, d. h. unverschuldete

Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen, werden wir

uns nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Falle höherer Gewalt ohne

schuldhaftes Zögern in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die

Leistungserbringung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen

Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung

oder Leistung unmöglich und ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender

Natur, so werden wir von unseren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Kunde

muss dann keine Gegenleistung erbringen. Bereits erbrachte Gegenleistungen

werden erstattet. Der höheren Gewalt stehen insbesondere gleich behördliche oder

gesetzliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Aussperrung, Energie- und

Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, Krieg, Blockade, Embargo,

über 6 Wochen andauernder und von uns nicht schuldhaft herbeigeführter

Arbeitskampf oder unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch Feuer,

Wasser sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung von

uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.

 

4. Fahrzeug-Führungsberechtigte / Halter während Fahrzeugmiete /

Fahrerlaubnis

4.1 Berechtigt zum Fahren eines Mr. DM-Campers sind alle volljährigen natürlichen

Personen, die zum Zeitpunkt der Miete seit mindestens einem Jahr im Besitz einer

gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sind.

 

4.2 Mieter und alle Fahrer werden im Mietvertrag schriftlich eingetragen und

müssen uns ihren Führerschein bei Fahrzeugübergabe im Original vorzeigen.

Kopien werden nicht akzeptiert. Im Falle einer außerhalb der EU ausgestellten

Fahrerlaubnis ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Halter des

Mietfahrzeugs ist für den vereinbarten Mietzeitraum der Mieter.

 

4.3 Das Mietfahrzeug darf nur vom Kunden selbst und den im Mietvertrag

angegebenen Fahrern gelenkt werden. Gestattet der Mieter einem nicht

berechtigten Fahrer, das Mietfahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der

Vermietungsbedingungen dar. Der Mieter ist für alle Schäden haftbar, die durch

einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer

genießt keinen Versicherungsschutz durch von uns angebotene Zusatzleistungen

(bspw. Sorglos-Pakete). Deckungsschutz besteht in diesen Fällen ausschließlich im

Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

 

4.4 Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie das eigene zu vertreten.

 

4.5 Alle mitreisenden Personen im Mietzeitraum sind uns zumindest per E-Mail zu

nennen. Gibt es Zweifel an der wahrheitsgemäßen Angabe des Zwecks und der

Anzahl der Mitreisenden, behalten wir uns vor, das Mietfahrzeug nicht

auszuhändigen.

 

5. Mietpreises / Übernahme Zusatzkosten und Bußgelder durch Kunde

5.1 Im Mietpreis abschließend enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im

Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für

Wartung, Verschleißreparaturen und Endreinigung sowie der vereinbarte

Versicherungsschutz.

 

5.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind insbesondere Mautgebühren, Kraftstoffkosten,

Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder

Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten (zusammen „Zusatzkosten“).

Auch Geldstrafen, Bußgelder oder Verwarnungsgelder (zusammen „Bußgelder“)

sind vom Kunden als Mieter zu tragen.

 

5.3. Alle Mietkosten für das Equipment werden in der Buchungsbestätigung separat

aufgeführt.

 

5.4 Alle Kilometer, die der Kunde mit dem Mr. DM-Camper als Mietfahrzeug

zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich

vereinbart. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu

Schadensersatz verpflichtet.

 

5.5 Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind weder

untereinander noch mit anderen Rabatten kombinierbar.

 

6. Umbuchung / Stornierungsbedingungen

6.1 Generell kann bis zu 7 Tagen vor Übergabe des Mr. DM-Campers die Buchung

gegen eine Gebühr von 10% des Gesamtmietpreises auf einen alternativen Termin

nach Verfügbarkeit umgebucht werden.

Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Mieter die nachfolgenden

Stornobedingungen:

a) bis zu 50 Tage vor Reiseantritt - 70% Rückerstattung des Mietpreises

b) vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt - 25% Rückerstattung des Mietpreises

c) ab 14. Tag - 10% Rückerstattung des Mietpreises

d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs - keine

Rückerstattung des Mietpreises

 

6.2 Verbrauchern steht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu, da

es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine Kraftfahrzeugmiete zu

einem bestimmten Zeitpunkt handelt und bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht

ausgeschlossen ist.

6.3 Die Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in Form eines Gutscheins mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.

 

7. Zahlung Mietpreis / Zusatzkosten und Bußgelder / Kaution

7.1 Der gesamte Mietpreis wird sofort mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig und ist

über die in der Buchungsstrecke angebotenen und ausgewählten Zahlungsmittel

über den entsprechenden Zahlungsdienstleister zu zahlen.

 

7.2 Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in

unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von € 1000.– brutto

über eine Kreditkarte hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Kunden auf dem

Mietvertrag quittiert. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht

ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung

berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund,

vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche.

 

7.3 Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs in unbeschädigtem

Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, entfällt die

Reservierung der Kaution auf der Kreditkarte nach 14 Tage automatisch. Dies

befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte oder versteckte Mängel

oder Beschädigungen, die im Nachgang von uns festgestellt werden.

Bei einem Unfall mit Unfallgegner wird die Kaution inkl. fälligem Selbstbehalts des

Kunden so lange von uns einbehalten bzw. eingefordert, bis die Schuldfrage

eindeutig gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.

 

7.4 Zusätzliche Gebühren oder Kosten (beispielsweise

Sonderreinigungspauschalen) werden dem Kunden bei Fahrzeugrückgabe in

Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können.

Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden

am Mietfahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, werden

wir dem Kunden als Mieter in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten

(z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder)

zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn wir von diesen Kosten Kenntnis

erlangt haben.

 

7.5 Wir sind berechtigt, die entsprechenden zusätzlichen Gebühren oder Kosten

unmittelbar von der Kaution einzubehalten.

 

7.6 Einwendungen gegen diese Berechnung kann der Kunde innerhalb einer Frist

von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens oder per E-Mail vorbringen;

dies gilt auch für den Beweis, dass der Kunde nicht der Verursacher ist. Falls der

Kunde nicht innerhalb dieser Frist reagiert, werden ihm die Kosten in Rechnung

gestellt.

 

7.7 Der Kunde autorisiert uns, den aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten

Mietpreis und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche,

sowie Miete für das Equipment von der bei Abschluss des Mietvertrages oder

nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Kreditkarte

abzubuchen. Auch sind wir berechtigt, die in Ziffer 5.2. ansonsten aufgeführten

Zusatzkosten, Bußgelder, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 7.7.

und für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen.

 

7.8 Sollte das Vertragsverhältnis länger als 14 Tage bestehen, autorisiert uns der

Kunde, ohne Absprache, die Reservierung der Kaution auf der Kreditkarte zu

verlängern.

 

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

8.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zur

Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, sofern er

Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend macht.

 

8.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, als die

Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten,

rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben

Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Mietzeitraum

9.1 Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme des

Fahrzeugs bis zur endgültigen Rückgabe. Es gibt keine Mindestmietdauer.

9.2 Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zu der im Mietvertrag festgehaltenen

Uhrzeit zu erfolgen.

 

9.3 Wird der Mietzeitraum überzogen, wird einen weiteren Tag berechnet.

Entsteht uns aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden

(z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters,

Organisationsaufwand etc.), so behalten wir uns vor, diese

Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

 

9.4 Wird das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben,

ist dennoch der volle im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Es besteht

kein Einverständnis von uns, das befristete Mietverhältnis automatisch in ein

Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit umzuwandeln.

 

10. Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeugs

10.1 Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am vereinbarten

Standort. Das Mietfahrzeug muss zum vereinbarten Termin pünktlich an dem im

Mietvertrag definierten Standort vom Mieter übernommen werden. Es ist möglich,

dass Fahrradträger auf dem gemieteten Mietfahrzeug montiert sind.

 

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Ablauf der Mietzeit an dem

im Mietvertrag definierten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Falls

das Mietfahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben

wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung seitens des Mieters zum Grund

der verspäteten Rückgabe vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass der Mieter

das Mietfahrzeug widerrechtlich nutzt. Wir sind berechtigt, bei der zuständigen

Behörde Anzeige zu erstatten.

 

10.3 Bei Rückgabe des Campers ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug

gemeinsam mit uns zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Mietfahrzeug

zu unterschreiben. Das Rückgabeprotokoll führt nicht zum Ausschluss unserer

Ansprüche hinsichtlich nicht aufgeführter Schäden (insbesondere nicht hinsichtlich

versteckter Schäden), es handelt sich nicht um ein negatives Schuldanerkenntnis.

10.4 Das Mietfahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ein nur teilweise

gefüllter Tank wird unter Berechnung der konkreten Treibstoffkosten zur Auffüllung

des Tanks und einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 50€ von uns aufgefüllt. Dem

Mieter ist der Nachweis gestattet, dass uns durch das Auffüllen des Tanks keine

oder geringere Kosten entstanden sind. Wir sind berechtigt, den Betrag direkt von

der Kaution abzuziehen.

 

10.5 Sollten die Reinigungskosten nicht vertraglich inklusive sein, muss das

Mietfahrzeug innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) vom Mieter an uns

übergeben werden. Die weitergehende Innen- und Außenreinigung übernehmen

wir.

Wird das Mietfahrzeug innen nicht ordnungsgemäß gereinigt übergeben, dürfen wir

eine Reinigungspauschale i.H.v. 75€ berechnen. Weist es beispielsweise über die

übliche Nutzung hinausgehende starke Verunreinigungen auf, wie insbesondere auf

den Polstern, an der Innendecke oder Innenwänden, werden die

Sonderreinigungskosten dem Mieter berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis

gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich

niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Ebenso hat der Mieter die Kosten

einer Außenreinigung bei über die übliche Nutzung hinausgehender starker

Verschmutzung (z.B. Schlamm) zu tragen.

 

11. Zulässige Staaten für den Betrieb des Mietfahrzeugs / Verbot der

gewerblichen Nutzung / Obhuts- und Sorgfaltspflicht

11.1 Die Mr. DM-Campermobile werden für private Zwecke, wie z. B.

Urlaubsreisen, für die Teilnahme an Sportevents o. ä. sowie zu Businesszwecken

(mobile Office, Meetings) vermietet.

 

11.2 Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union

sowie Großbritannien, Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien,

Bosnien und Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Ausgeschlossen sind

insbesondere Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen

Nicht-EU-Länder, sowie Länder für die bereits vor Reiseantritt eine offizielle

Reisewarnung besteht.

 

11.3 Die Anmietung eines Mr. DM-Campers zur Nutzung als Home-Office-Space für

Bürotätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeitern (bei der Anmietung durch

Firmenkunden) stellt keine Benutzung zu einem gewerblichen Zweck dar. Jegliche

anderweitige gewerbliche Nutzung, unübliches Fahrverhalten (beispielsweise

gleiche Wegstrecke mehrfach hin und zurück, Taxi- oder Shuttlefahrten) oder die

Nutzung für Wohnungsumzüge ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt uns

zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Die

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt uns vorbehalten.

 

11.4 Es ist dem Mieter untersagt, das Mietfahrzeug zur Beteiligung an Motorsport-

Veranstaltungen und Fahrzeugtests mit dem Mr. DM-Camper, zur Beförderung von

explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen

Stoffen zu verwenden. Auch zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten,

auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur

Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer

zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über

den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, ist die Nutzung untersagt. Bestehen

begründete Zweifel an der beabsichtigten vertragsgemäßen Nutzung des

Mietfahrzeuges behalten wir uns vor, dieses nicht auszuhändigen. Die Überklebung

der Mr. DM-Werbezeichen auf den Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Eine

ergänzende Beklebung (Co-Branding) ist ebenfalls untersagt.

 

11.5 Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die

Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachte, das

Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu

schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten

Geräte und Ausstattungsmerkmale sind zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich

der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu

beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche (in der

Kocheinrichtung) gestattet.

 

11.6 Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-,

und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle

eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser

Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.

 

11.7 Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot

im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ der Kaution einbehalten, um den

Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung

durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden

überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die

Sonderreinigungspauschale ist.

 

11.8 Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, erfolgt nur nach

vorheriger Absprache.

 

11.9 Der Mieter bzw. die Fahrer dürfen das Mietfahrzeug nicht führen, wenn ihre

Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol,

Drogen oder bei Krankheit.

 

12. Reparatur und Wartung / Veränderungen am Fahrzeug

12.1 Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, alle erforderlichen

Maßnahmen zu treffen, um den Mr.DM-Camper in dem Zustand zu erhalten, in

dem er sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im

Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der

Bedienungsanleitung zu ergreifen.

12.2 Der Mieter ist auch verpflichtet, während der Fahrt bei aufleuchtenden

Warnsignalen unverzüglich den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den

Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.

 

12.3 Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus der Verletzung dieser

Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.

 

12.4 Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen

Verschleißreparaturen tragen wir.

 

12.5 Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Camper sind ohne die

vorherige schriftliche Genehmigung durch uns untersagt. Sollte diese Regel verletzt

werden, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um

den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.

 

12.6 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit

des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit unserer vorherigen

Einwilligung im Mietzeitraum in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten

tragen wir gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für

den Schaden haftet.

 

13. Haftung des Mieters / Versicherung

13.1 Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des

Mietfahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Pflichten und Obliegenheiten dieser

AGB haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten. Bei

Totalschaden haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeugs

abzüglich Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht

zu vertreten. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden,

insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.

Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu

vertreten hat.

 

13.2 Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert, wie folgt:

a) Versicherung:

Selbstfahrervermietversicherung ist im Preis inbegriffen und wird durch den

Vermieter gestellt

b) Kasko:

Vollkasko mit Selbstbehalt 1.000,00€ und Teilkasko mit Selbstbehalt 1.000,00€ je

Schadenfall

c) Schutzbrief:

Europaweite Pannenhilfe mit 24h - Hotline

d) Selbstbehalt:

300,00€ je Objekt in jedem Schadenfall

 

13.3 Wir sind bevollmächtigt, gegen den Mieter wegen der Nutzung des Fahrzeugs

geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder

abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen

pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

 

13.4 Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend

gemacht, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich nach Erhebung des

Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird uns die

Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, im Namen des Mieters

einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Mieter Vollmacht sowie alle

erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung

gestellt werden müssen.

 

13.5 Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein

unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes

Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Ebenfalls

gelten Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger

ohne Einwirkung von außen nicht als Unfallschäden.

 

13.6 Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst,

die durch einen Fahrfehler oder eine Falschbetankung (Wassertank oder

Dieselkraftstofftank) oder durch das Ladegut entstanden sind.

Der Mieter haftet voll – und unabhängig von seinem Verschulden – für die

folgenden Schäden, wobei die Haftung teilweise über entsprechende

Versicherungs-Pakete begrenzt oder ausgeschlossen werden kann:

• Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen

selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter

übernommen werden.

• Steinschläge in Scheiben. Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe

und Ort repariert oder getauscht;

Wir beziffern und regulieren Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen und

Gutachten eines KFZ-Sachverständigers.

Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der

von uns bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 75€ erhoben.

Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns ein Bearbeitungsaufwand

überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden ist.

Das vorzeitige Abstellen des Mietfahrzeuges an unserem Standort oder in der Nähe

des Standorts (egal ob öffentliches oder privates Gelände) erfolgt auf Gefahr des

Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die vor dem vereinbarten

Mietende entstehen.

Bei Verlust des KFZ-Scheins sind wir berechtigt eine Bearbeitungspauschale in

Höhe von 250€, bei Verlust des Schlüssels beträgt die Bearbeitungspauschale

500€ in Rechnung zu stellen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns

kein Bearbeitungsaufwand oder ein wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden

ist.

 

14. Unfälle und Schäden

14.1 Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z.B.

Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist unsere Hotline +49 172 7258392 zu

kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären. Bei jeglicher Beschädigung des

Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, uns unverzüglich

über alle Einzelheiten des Ereignisses, die zur Beschädigung des Mietfahrzeugs

geführt hat, zumindest per E-Mail service@mr-dm.de zu unterrichten. Sollte der

Mieter mit dem Camper in einem Unfall verwickelt werden, muss unverzüglich die

Ortspolizeibehörde kontaktiert werden, um einen Unfallbericht zu protokolieren. Der

Mieter soll zu diesem Zweck alle Fahrzeugunterlagen in der Sonnenblende des

Campers verwenden. Der Unfallbericht muss unverzüglich per Email an

service@mr-dm.de geschickt werden. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht

nachkommt, behalten wir uns die Geltendmachung einer Vertragsstrafe von 1.000€

vor.

 

14.2 Nach einem Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der

Mieter ebenfalls unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei

selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den

Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche uns daraus

erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile. Gegnerische Ansprüche dürfen ohne

vorherige Rücksprache mit uns anerkannt werden. Sofern der Mieter dieser

Verpflichtung nicht nachkommt, behalten wir uns die Geltendmachung einer

Vertragsstrafe von 1.000€ vor.

 

14.3 Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente

bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.

 

14.4 Werden während der Fahrten Schäden festgestellt, so sind wir per Mail oder

telefonisch unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist

das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich

abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach unserer

vorherigen Zustimmung zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens

ein Folgeschaden auszuschließen ist.

 

14.5 Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen

lassen, sind wir unverzüglich zu unseren Geschäftszeiten und vor Erteilung des

Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu

informieren. Unsere Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten

übernehmen wir nur, wenn die Reparatur vorher durch uns genehmigt wurde und

nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der

Werkstatt ist uns unverzüglich mitzuteilen.

 

14.6 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der

Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für

Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den

Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden

uns unverzüglich anzuzeigen.

 

14.7 Der Selbstbehalt bei Vollkasko beträgt 1.000€. Bei Teilkasko auch 1.000€ je

Schadenfall. Der Selbstbehalt bei Innenraumschäden beträgt 300€ je Objekt in

jedem Schadenfall.

 

14.8 Sollte die Benutzung des Mr.DM-Campers aufgrund eines unerwarteten

Schadens nicht mehr möglich sein, sind keine Schadenersatzansprüche seitens des

Mieters möglich.

 

14.9 Wir stellen dem Kunden das Mietfahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit.

Sollte das angemietete Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund zum Reisebeginn

nicht verfügbar sein, stellen wir ein entsprechendes Ersatzfahrzeug. Außer bei

Schäden aufgrund anfänglicher Mängel ist von dem Kunden die Miete auch

während eines Schadens- oder Werkstattfalls weiterzubezahlen, eine Minderung

nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Eine sonstige weitergehende Haftung

einschließlich der verschuldensunabhängigen Haftung von uns für anfängliche

Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.

 

14.10 Lässt der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände zurück, sind

wir nur zur Verwahrung dieser Gegenstände verpflichtet, wenn dies zumutbar ist

und unter einer Kostenübernahmepflicht des Mieters.

 

14.11 Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden

Schadensersatzansprüche von uns gegen den Mieter erst fällig, wenn wir

Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt

spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mr.DM GmbH.

 

14.12 Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.

 

15. Mautgebühren

15.1 Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungs-Gebühren hat der Mieter

aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich vor Einreise in das Urlaubsland über

eventuelle Maut und Umweltzonen zu informieren und gegebenenfalls vorab zu

registrieren. Für Reisen nach Norwegen muss der Mieter sich vorher auf

www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Desweiteren ist der

Mieter verpflichtet sich vor Einreise nach England auf www.epcplc.com/rental zu

registrieren. Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter bei

www.epass24.com vorab registrieren. Das Fahrzeug-Kennzeichen kann nach

Aushändigung des Mietfahrzeugs der Registrierung nachträglich hinzugefügt

werden.

 

15.2 Möchte der Mieter mit einem Fahrzeug nach Frankreich reisen, ist er

verpflichtet sich bis spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn bei uns zu melden, um

die notwendigen Fahrzeuginformationen zu erhalten. In Portugal ist eine

Registrierung oder der Kauf einer Toll Card www.portugaltolls.com nur dann

notwendig, wenn der Mieter eine Mautstrecke befährt, auf der die Maut elektronisch

erhoben wird. Die Strecken sind besonders gekennzeichnet.

 

15.3 Bei Nichteinhaltung erheben wir für jede Zahlungsaufforderung eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 zusätzlich zu den Mautgebühren und

etwaigen Strafgebühren. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass uns kein

Bearbeitungsaufwand oder ein wesentlich niedrigerer als verlangt entstanden ist.

 

16. Hinweise zur Datenverarbeitung

16.1 Wir werden im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anwendbaren

datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur

Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung

entnommen werden, die auf unserer Website jederzeit über Punkt „Datenschutz“ in

druckbarer Form abrufbar ist.

16.2 Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Wir können

jedoch aufgrund von Aufforderungen staatlicher Stellen oder privater Dienstleister

(z.B. Parkplatzbetreiber, Maut) zur Herausgabe dieser Daten im Einzelfall

aufgefordert werden.

16.3 Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der

Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert

werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug

können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert

werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe

des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe

des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch

Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die

Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung

entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Wir sind zu einer

Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

 

17. Gutscheine

17.1 Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Mr.DM-Gutscheins müssen

innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit

einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach

dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

 

17.2 Gültigkeitszeitraum

Mr.DM-Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen

Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben,

sind die Gutscheine unbegrenzt gültig.

 

17.3 Erfüllung

Beim Kauf eines Mr.DM-Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Mr.DM zum

Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht

elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den

Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes

des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur

Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw.

Einlöser über.

17.4 Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Mr.DM-Gutscheins wird

strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer

missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

18. Vertragstextspeicherung

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten sowie unsere

AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext einschließlich Ihrer früheren Bestellungen

können Sie nicht per Kunden-Login einsehen.

 

19. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf

einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Der Kunde als Verbraucher hat die

Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind

bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Mietvertrag mit unseren

Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an

einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht

verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen

Verfahren auch nicht anbieten.

 

20. Schlussbestimmungen

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag durch den Mieter an Dritte, wie

z.B. Ehepartner oder weitere Mitreisende, ist ausgeschlossen.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen

uns und dem Kunden geschlossenen Verträge und von uns im Einzelfall zu

erteilenden Zustimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt

ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderungen sind

unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form,

bleibt von dieser Klausel unberührt.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Unternehmenssitz.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen, ist unser Unternehmenssitz Gerichtsstand. Wir sind

berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

 

Backnang 01.04.2021